Wenn du eine Immobilie besitzt, ist eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Sachschäden. Im Falle eines Schadens sind das Gebäude und alle fest eingebauten Gegenstände abgesichert. Die Versicherung deckt Schäden durch Feuer, Ruß, Löscharbeiten, Leitungswasser, Überspannung, Hagel, Sturm ab Windstärke 8, sowie Explosionen, Implosionen und Blitzschlag ab.
Die Elementarschadenversicherung ist besonders wichtig, um dein Zuhause vor den Folgen von Naturereignissen zu schützen. Je nach Region, in der du lebst, kannst du dich unter anderem vor Überschwemmungen, Schneedruck oder Vulkanausbrüchen absichern. Auch Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche können versichert werden.
Sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer sollten eine Hausratversicherung abschließen, um bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung und Möbel abzusichern. Die Versicherung übernimmt die Kosten bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Wasser oder Überspannung. Plattformen wie Tarifcheck können hilfreich sein, um Versicherungsangebote zu vergleichen.
Es ist ratsam, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, um bei rechtlichen Auseinandersetzungen finanziell geschützt zu sein. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwälte, Gerichtsverfahren und Sachverständige.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Sie deckt Schäden ab, die du anderen Personen oder ihrem Eigentum zufügst. Sowohl Hauseigentümer als auch Mieter sollten unbedingt eine private Haftpflichtversicherung abschließen.
Neu auf dem Markt sind Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die beispielsweise die Kosten für die Entfernung von Wespennestern oder die Reinigung von Abflussrohren übernehmen. Auch wenn du dich aus Versehen aussperrst, kannst du die Rechnung vom Schlüsseldienst an deine Versicherung weiterleiten.
Einige Hauseigentümer glauben, dass sie ihre Mieter dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich ist eine entsprechende Klausel in vielen Mietverträgen nichtig, da kein Immobilienbesitzer das Recht hat, die Mieter zur Absicherung zu zwingen. Es ist lediglich möglich, eine Empfehlung auszusprechen, bestimmte Versicherungen abzuschließen.
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